Sektorale Heilpraktiker


(für den Bereich der Physiotherapie)

Mit einer Grundsatzentscheidung ebnete im August 2009 das Bundesverwaltungsgericht den Weg zum Direktzugang zur Physiotherapie für Privatversicherte und Selbstzahler. Die beschränkte (sektorale) Heilpraktiker-Erlaubnis für de Bereich der Physiotherapie ermöglicht es dem Physiotherapeuten, unabhängig von einer ärztlichen Verordnung (als ohne Rezept) aufgrund eigener Befundung, Heilbehandlungen im Bereich der Physiotherapie selbst durchzuführen und diese privat abzurechnen. 

Eine Kostenerstattung durch die private Krankenkassen und die Beihilfestellen sind vertragsabhängig durchaus möglich. Hier kommt es auf die Versicherungsverträge zwischen den Patienten und dem privaten Krankenversicherer an. Die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis ermächtigt nicht dazu, die Tätigkeiten mit gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen. 

Ich besuchte am 13.03.2016 den Lehrgang 'Berufs- und Gesetzeskunde für die Heilpraktikererlaubnis - eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie' an das Fort- & Weiterbildungsinstitut Physio Point in Aachen, wo ich die Prüfung mit Erfolg bestand. Am 26.09.2016 wurde mir vom Gesundheitsamt Düsseldorf die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde - eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie - erteilt.